Die Fahrstunden werden dem Fahrschüler per 20. des Monats in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen (bis zum Ende des Monats) zu bezahlen. Der Fahrschüler darf nur so viele Fahrstunden absolvieren, wie er per Ende des Monats bezahlen kann. Zahlt der Fahrschüler seine Rechnung nicht fristgerecht, kann “Fahrschule Raphael Schläpfer” die Fahrstunden jederzeit einstellen. Die einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale von 100 Franken kommen bei der 1. Rechnung dazu.
Auf Wunsch ist auch eine Barbezahlung möglich.
Durch den Versicherungsbeitrag des Fahrschülers sind Schäden, die während dem Fahrunterricht oder der Führerprüfung durch das Verschulden des Fahrschülers entstehen, versichert.
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Absagen oder Terminverschiebungen müssen bis 24 Stunden vor Terminbeginn telefonisch oder schriftlich bei “Fahrschule Raphael Schläpfer” eingehen. Ansonsten wird der ganze Betrag für den vereinbarten Fahrunterricht fällig. Ausgenommen sind krankheitsbedingte Absagen mit Arztzeugnis.
Der Fahrschüler ist dafür verantwortlich, dass er zum vereinbarten Termin pünktlich und im fahrfähigem Zustand erscheint. Sollte “Fahrschule Raphael Schläpfer” den Fahrunterricht auf Grund fehlender Fahrfähigkeit des Fahrschülers nicht durchführen oder abbrechen müssen, bleibt der Betrag für die vereinbarte Unterrichtsdauer trotzdem geschuldet.
Der Lernfahrausweis ist stets mit zu führen. Für Verkehrsbussen, die der Fahrschüler durch eindeutiges Selbstverschulden verursacht hat, übernimmt “Fahrschule Raphael Schläpfer” keine Haftung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können von “Fahrschule Raphael Schläpfer” jederzeit ergänzt oder abgeändert werden.